Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Vetragspartner
Vertragspartner für den Ticketerwerb und die Durchführung der Veranstaltung ist die:
WiWi Festival GmbH Rehmstraße 4 86161 Augsburg Deutschland
Vertreten durch die Geschäftsführer: Moritz Tarek Knorr Max Feiler
info@wiwi-meisterschaften.de
Für den Ticketerwerb und den Besuch der Veranstaltung gelten die Folgenden Bestimmungen:
II. Allgemeine Bestimmungen
1. Zugangs- und Teilnahmevoraussetzungen
Personen über 18 Jahre sind berechtigt, das Event der WiWiMeisterschaften zu besuchen und Zugang zum Areal sowie zu den Campingmöglichkeiten zu erhalten. Wettbewerbsbeteiligungen bleiben denjenigen vorbehalten, die als Studierende in den Fachbereichen Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre sowie Wirtschaftswissenschaften eingeschrieben sind. Die Überprüfung der Berechtigung erfolgt am Tag des Events mittels Vorlage eines gültigen Studiennachweises und eines offiziellen Identifikationsdokumentes.
Der Erwerb von Eintrittskarten ist ausschließlich über das Internet möglich. Wählt der Erwerber die Zahlungsoption Überweisung, wird ihm ein vorläufiges Ticket übermittelt. Die Zahlung des Betrages muss binnen einer Frist von 14 Tagen erfolgen, ansonsten wird der Ticketkauf storniert und der Vertrag aufgehoben. Nach Geldeingang wird der Ticketstatus auf „bezahlt“ geändert, was den Zutritt sicherstellt.
Ein Zutritt für Säuglinge, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist strikt untersagt.
Sofern Besucher durch ihr Verhalten eine potenzielle Gefahr für sich selbst oder andere darstellen oder sich nicht an die Veranstaltungsregeln halten, behält sich der Veranstalter das Recht vor, sie vorübergehend oder dauerhaft vom Veranstaltungsgelände auszuschließen (Platzverbot). In diesem Fall kann das Ticket ohne Entschädigung eingezogen werden.
2. Stornierungsrichtlinien
Entgegen der gesetzlichen Regelung, die bei Bestellungen von Veranstaltungstickets kein Rücktrittsrecht einräumt (gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), räumt der Veranstalter dennoch die Möglichkeit einer Rückerstattung des Ticketwerts unter Anrechnung von Stornierungsgebühren ein.
Eine Stornierung der Tickets ist ausschließlich bis zum 31.12. des der Veranstaltung vorausgehenden Jahres möglich. Pro Ticket fällt eine Stornierungsgebühr von 20 Euro an. Jenseits dieser Frist ist eine Stornierung aufgrund der Notwendigkeit der Planungssicherheit nicht mehr möglich. Etwaige Stornierungsgebühren werden vom netto erstattbaren Betrag abgezogen. Die Tickets sind nicht namentlich gebunden und können daher weiterveräußert werden.
3. Veranstaltungsausfall
Falls die Veranstaltung ganz oder teilweise wegen höherer Gewalt oder anderen, vom Veranstalter nicht zu beeinflussenden Umständen (z.B. Wetter), nicht wie vorgesehen stattfinden kann, ist dieser berechtigt, vom Vertragsverhältnis zurückzutreten. Die Informationspflicht über eine solche Änderung gegenüber den Betroffenen erfolgt unverzüglich via Homepage oder E-Mail.
Im Falle der Absage der Veranstaltung aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen, wird dem/r Teilnehmer/in 65 % des gezahlten Ticketpreises erstattet. Die verbleibenden 35% des Ticketpreises dienen zur Deckung der bereits entstandenen organisatorischen Aufwendungen und sonstigen Ausgaben des Veranstalters. Eine teilweise Erstattung bei einem nur partiellen Ausfall der Veranstaltung erfolgt nicht. Erstattungsansprüche müssen innerhalb von vier Wochen nach dem geplanten Veranstaltungsende schriftlich beim Veranstalter geltend gemacht werden.
Der Zugang zu Bereichen mit begrenzten Kapazitäten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der behördlichen Genehmigungen. Sollten die zugelassenen Kapazitäten erschöpft sein, kann der Veranstalter temporär den Zugang beschränken, was keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Ticketpreises begründet.
4. Ticketerwerb
Tickets können nur online bestellt werden.
Wird trotz vorliegender Buchungsbestätigung nicht innerhalb von 14 Tagen der Rechnungsbetrag auf das Konto des Veranstalters überwiesen (entscheidend ist der Zahlungseingang), verfällt das Ticket automatisch und wird dem Verkauf wieder zugeführt.
5. Haftung des Veranstalters
Die Haftung des Veranstalters für Schadensfälle jeglicher Art ist grundsätzlich ausgenommen. Diese Regelung findet keine Anwendung auf Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen entstanden sind. Ebenso besteht der Haftungsausschluss nicht, wenn eine einfache Fahrlässigkeit zu einer Schädigung von Leben, Körper oder Gesundheit führt oder wenn es sich um die Verletzung wesentlicher Pflichten des Vertrages handelt, auf deren Erfüllung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen.
Die Haftung des Veranstalters ist jedoch, außer im Falle der Schädigung von Leben, Körper oder Gesundheit, auf den bei Vertragsschluss oder Pflichtverletzung vorhersehbar gewesenen typischen Schaden beschränkt. Dies bedeutet, dass eine Haftung nur für Schäden übernommen wird, die in den Verantwortungsbereich des Veranstalters fallen und nicht auf das Handeln von Teilnehmenden oder Dritten zurückzuführen sind. Als Dritte werden hierbei Subunternehmer, Betreiber von Arbeitsfahrzeugen, Bühnen auf dem Campingplatz, Sponsorenbereiche oder von Universitäten organisierte Sonderbereiche angesehen.
Für Diebstähle übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Es obliegt jedem Teilnehmenden, persönlich auf seine Gegenstände Acht zu geben. Dies gilt insbesondere für den Campingbereich. Obwohl Sicherheitskräfte vor Ort sind, kann aufgrund der Menge der erwarteten Teilnehmenden keine Garantie für persönliche Gegenstände übernommen werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Diebstahl oder der Versuch dessen zur Anzeige gebracht wird. Hierfür erhebt der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr von 150 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
III. Platzordnung
Es gilt die Platzordnung der WiWi Meisterschaften. Sie kann jederzeit hier abgerufen werden: